Ausländischer Führerausweis – Basel-Stadt
Wie erhält man einen Schweizer Führerausweis?
Nach einem Jahr Wohnsitz in der Schweiz wird Ihr ausländischer Führerausweis ungültig. Sie dürfen nicht mehr in der Schweiz und in Liechtenstein fahren.
Wenn Sie einen Führerausweis aus einem der folgenden Länder besitzen, müssen Sie weder eine praktische Fahrprüfung noch eine zusätzliche Theorieprüfung absolvieren:
Andorra, Österreich, Australien, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Israel, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Malta, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Singapur, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Taiwan, Tunesien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und USA.
Ausnahme für ukrainische Staatsangehörige:
Umtauschfrist von 24 Monaten für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S. Mit Ihrem ukrainischen Führerausweis dürfen Sie 24 Monate ab Erteilung des Schutzstatus S Personenwagen und andere Motorfahrzeuge lenken.
Dies gilt nur, sofern Sie nicht beruflich fahren. Nach 24 Monaten dürfen Sie in der Schweiz nur noch fahren, wenn Sie eine praktische Prüfung bestanden haben.
Innerhalb von 5 Jahren können Sie weiterhin den Umtausch Ihres ausländischen Führerausweises beantragen. Sie erhalten einen provisorischen Führerausweis, gültig für 3 Monate.
Wie meldet man sich zur Kontrollfahrt an:
- Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es vollständig aus. Englische Übersetzung
- Bringen Sie mit: farbiges Passfoto, Ihren Führerausweis, ausländische Aufenthaltsbewilligung, Ihre Brille oder Kontaktlinsen (falls erforderlich). CHF 140.– bar oder mit Kreditkarte.
- Gehen Sie zur Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt, Clarastrasse 38, 3. Stock.
- Nach 2–3 Wochen erhalten Sie einen provisorischen Führerausweis (Lenkerbewilligung) sowie ein Aufgebot zur Prüfung. Bitte melden Sie sich nur in Absprache mit mir zur Prüfung an.
- Praktische Prüfung. Der Schweizer Führerausweis ist lebenslang gültig.
WICHTIG!
Sie haben nur einen Versuch. Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen oder nicht erscheinen, wird Ihr ausländischer Führerausweis sofort ungültig.
Zusätzlich stellen Ihnen die Behörden CHF 300.– für administrative Kosten in Rechnung.